FAQ – häufige Fragen
Hier findest du Antworten auf die Fragen, die mir Landwirte am häufigsten stellen. Ist deine Frage nicht dabei? Ruf mich einfach an.
Brauche ich als Landwirt überhaupt einen spezialisierten Steuerberater?
Ja – denn Landwirtschaft hat steuerlich ihre ganz eigenen Spielregeln: Durchschnittssatzbesteuerung, Gewinnermittlung nach § 13a EStG, Umsatzsteuerpauschalierung, BMEL-Abschlüsse, steuerfreie Rücklagen – das sind Themen, die ein Allgemein-Steuerberater oft nicht im Griff hat. Fehler kosten dich bares Geld.
Ich bin Nebenerwerbs-Landwirt – lohnt sich das für mich?
Ja, absolut. Gerade im Nebenerwerb gibt es häufig ungeklärte Fragen: Welche Einkunftsart liegt vor? Kann ich Verluste mit anderen Einkünften verrechnen? Wie ermittle ich den Gewinn richtig? Ich betreue Neben- und Haupterwerb gleichermaßen und passe meinen Aufwand an die Größe deines Betriebs an.
Wie läuft ein Steuerberaterwechsel ab?
Du forderst deine Unterlagen und Daten beim bisherigen Steuerberater an – darauf hast du als Mandant einen gesetzlichen Anspruch.
Was du anfordern solltest:
- Datensicherung der Buchführung (die letzten 5 Jahre bis zum aktuellen Stand der Buchführung) für alle deine Betriebe
- Datensicherung aller erstellten Steuererklärungen der letzten 5 Jahre (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, ggf. Gewerbesteuer)
- Bei landwirtschaftlichen Betrieben hilfreich: sofern vorhanden Unterlagen zur steuerfreien Wohnhausentnahme (ca. 1998, Entnahmewerte, Größe, Lageplan)
Am besten gibst du deinem bisherigen Steuerberater einen USB-Stick, auf dem dieser die Daten speichern kann. Ich spiele sie dann in mein Programm ein. Lass mir den Stick idealerweise verschlüsselt oder über einen sicheren Weg zukommen.
Wann ist ein Steuerberaterwechsel möglich?
Ein Wechsel ist jederzeit möglich – auch unterjährig. Besonders unkompliziert läuft der Übergang, wenn das laufende Wirtschaftsjahr fertig verbucht ist. Dann hast du von Anfang an alles in einer Hand.
Kann ich dich auch beauftragen, wenn ich nicht im Raum Straubing wohne?
Ja, ich arbeite volldigital und betreue Mandanten deutschlandweit. Belege werden digital übermittelt, Besprechungen finden per Videotelefonie statt – oder ich komme bei Bedarf auch zu dir. Der Standort spielt keine Rolle.
Wann sollte ich mit der Planung einer Hofübergabe beginnen?
So früh wie möglich – idealerweise mehrere Jahre vor der geplanten Übergabe. Je frühzeitiger wir planen, desto mehr Gestaltungsspielraum haben wir steuerlich. Wer erst kurz vor der Übergabe zum Steuerberater geht, verschenkt oft erhebliches Sparpotenzial.
Was ist die Umsatzsteuerpauschalierung und lohnt sie sich für meinen Betrieb?
Die Pauschalierung nach § 24 UStG erlaubt es vielen Landwirten, die Umsatzsteuer vereinfacht abzurechnen, ohne aufwendige Voranmeldungen. Ob sie für deinen Betrieb vorteilhaft ist, hängt von deiner Betriebsstruktur ab – ich prüfe das gerne für dich und erkläre dir die Unterschiede verständlich.
Muss ich für die Buchführung Belege in Papierform einschicken?
Nein. Ich arbeite volldigital – du kannst Belege ganz einfach per App oder über ein sicheres Online-Portal einreichen. Keine Papierberge, kein Postweg, kein Aufwand. Wer möchte, kann natürlich auch weiterhin in Papierform arbeiten – das ist deine Entscheidung.
Was passiert beim ersten Gespräch?
Wir lernen uns kennen – ohne Druck und ohne Verkaufsgespräch. Du erzählst mir von deinem Betrieb, ich erkläre dir, wie ich arbeite. Wenn es die Entfernung zulässt, komme ich am liebsten direkt zu dir auf den Hof – so bekomme ich gleich einen echten Eindruck vom Betrieb und wir können vor Ort in Ruhe reden. Alternativ treffen wir uns bei mir im Büro oder online. Kein Aufwand, keine Verpflichtung.
MK Steuerberatung
Markus Kelnhofer
Europaring 4
94315 Straubing
Tel: 09421 – 5322010
Mobil: 0151 58329639
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